Bauleitplanung - öffentliche Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 26 "Neuregelung Verkehrsanbindung Jeßnitzer Straße B 183" und Trägerbeteiligung

Bekanntmachung der formalen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 26
„Neuregelung Verkehrsanbindung Jeßnitzer Straße / B 183“ in Zörbig

Der Stadtrat der Stadt Zörbig hat am 21.08.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Neuregelung Verkehrsanbindung Jeßnitzer Straße / B 183“ in Zörbig in der Fassung vom Mai 2024 mit Begründung und Anlagen gebilligt und beschlossen diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen sowie die formale Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Planungsanlass des Bebauungsplanes Nr. 26 „Neuregelung Verkehrsanbindung Jeßnitzer Straße / B 183“ der Stadt Zörbig, ist die Neugestaltung der Verkehrsanbindung des vorhandenen Knotenpunktes der Jeßnitzer Straße an die B 183 auf kommunaler Ebene.


Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 umfasst die Flurstücke 821 und 835 sowie die Teilflurstücke 820, 834, 836, 837, 838, 839, 59/3 und 59/4 der Flur 6 in der Gemarkung Zörbig. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand der Ortslage von Zörbig, südlich der Bundesstraße B 183. Die Lage in der Ortschaft und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind nachfolgend zu dieser Bekanntmachung dargestellt.


Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt Zörbig eingesehen werden unter:


www.stadt-zoerbig.de → Wirtschaft → Bauen und Stadtentwicklung → Bauleitplanung


Ebenso wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Neuregelung Verkehrsanbindung Jeßnitzer Straße / B 183“ (Stand Mai 2024) mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Anlagen in der Zeit vom


vom 02.10. bis einschließlich 04.11.2024


Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr


in der Stadtverwaltung Zörbig, Fachbereich Bau und Gebäudemanagement, Lange Straße 34 in 06780 Zörbig zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.


Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Hinweisen und Informationen vor:


Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Stellungnahme 16.11.2023
→ Referat 405 Abwasser: Zustimmung zu den abwassertechnischen Belangen,
Stellungnahme 27.10.2023
→ Referat 407 Naturschutz: Hinweis Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht,
Stellungnahme 07.11.2023
→ Referat 404 Wasser: Zustimmung zum Planvorhaben
Stellungnahme 16.11.2023
→ Referat 402 Immissionsschutz: Zustimmung zur Optimierung der Anbindung an die B 183.

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Stellungnahme vom 08.01.2023

→ Untere Abfallbehörde: Hinweise zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt,
→ Untere Altlasten- und Bodenschutzbehörde: Hinweise und Ergänzungen zum § 1 BBodSchG,
→ Untere Kampfmittelbehörde: Hinweise bei Fundung von Kampfmitteln jeglicher Art,
→ Untere Denkmalschutzbehörde: Hinweise zur fachgerechten archäologischen Dokumentation und Bedarf einer denkmalrechtlichen Genehmigung.

Stellungnahme vom 29.01.2024
→ Untere Naturschutzbehörde: Hinweise zur Baufeldfreimachung und zu den externen Kompensationsmaßnahmen.

Landesstraßenbaubehörde Regionalbereich Ost - Stellungnahme vom 30.11.2023
→ Informationen, Abstimmung und Beachtung vorangegangener Kompensationsmaßnahmen der LSBB, Hinweis zur Anbau- und Beschränkungszone,

Landesamt für Geologie und Bergwesen - Stellungnahme vom 10.11.2023
→ Empfehlung Baugrundgutachten, Hinweis zum Standort des Versickerungsbeckens, Dokumentation von Bohr- und Ausbauarbeiten,

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 06.11.2023
→ Hinweis auf gesetzliche Meldepflicht im Falle bei Findung unerwarteter archäologischer Kulturdenkmale und fachgerechte archäologische Dokumentation,

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 15.11.2023
→ Hinweis zu den externen Kompensationsmaßnahmen, Beachtung bei Überplanung von Ackerflächen.


Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. 


Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (ina.schammer@stadt-zoerbig.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.


Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Zörbig, den 30.08.2024
gez. Matthias Egert
Bürgermeister

30.08.2024