Das Fundbüro informiert!
Sie haben etwas verloren?
Möglicherweise ist Ihr verlorengegangenes oder auch gestohlenes Eigentum im Fundbüro abgegeben worden.
Hier wird von Dokumenten über Geldbörsen, Schlüssel und Handys bishin zu Fahrrädern und Hörgeräten alles gesammelt, was verloren gehen kann.
Bitte beachten Sie das es oft einige Tage dauert bis Ihr verloren gegangenes Eigentum eventuell bei uns abgegeben wird. Eine Anfrage lohnt sich daher meist erst nach einer Woche.
Sind Sie anhand der Fundsachen als Eigentümer ermittelbar, werden Sie durch das Fundbüro direkt angeschrieben. Die Herausgabe der Fundgegenstände erfolgt dann gegen eine entsprechende Verwaltungsgebühr. Auf Wunsch werden Ihnen die Fundstücke auch zugesandt. Die hierfür entstehenden Auslagen für Portogebühren werden zusätzlich zur Verwaltungsgebühr erhoben.
Als weitere Dienstleistung wir auf Antrag und gegen Errichtung einer Gebühr von 10 eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) für Bürger und Versicherungen ausgestellt, das gestohlene Gegenstände nicht im Fundbüro abgegeben oder als gefunden gemeldet wurden.
Die Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden. Gebühren werden nach dem wert des Fundgegenstandes berechnet (siehe unten).
Die Rechtsgrundlagen rund um den Fundgegenstand sind in den §§ 965 bis 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden.
Gebühren für Fundsachenverwahrung
Bei Herausgabe der Fundsache sind vom Verlierer Gebühren für die Verwahrung zu zahlen. Diese fallen auch für Finder an, falls diese Anspruch auf die Fundsache erheben.
Im Wert bis 25 Euro
kostenfrei
im Wert von 26 bis 150 Euro
5 Euro
im Wert von 151 bis 500 Euro
10 Euro
im Wert über 500 Euro
15 Euro
je weitere angefangene 500 Euro
15 Euro
Sie haben etwas gefunden?
Helfen Sie mit, dass der Eigentümer schnell wieder in Besitz seiner verlorenen Gegenstände kommt.
Ob Uhr, Geldbörse, Handy, Schlüssel oder ein Fahrrad, gefundene Gegenstände können Sie bei der Stadt Zörbig im Fachbereich Bau und Ordnung bei Frau Franke abgeben.
Bitte beachten Sie, dass für Fundsachen ab einem Wert von 10 Euro eine generelle Anzeigepflicht besteht, d.h. Sie müssen den Fund im Fundbüro oder in einem unserer Bürgerämter abgeben. Bei Funden in öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsanstalten (Verkehrsfund) gilt eine sofortige Anzeige und Abgabepflicht der Fundsachen!
Dafür haben Sie als ehrlicher Finder die Möglichkeit, Finderlohn geltend zu machen. Dieses müssen Sie bei der Anzeige der Fundsachen gesondert mitteilen.
Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach dem Wert des gefundenen Gegenstandes. Bis zu einem Wert von 500 Euro erhalten Sie 5 Prozent des Wertes als Finderlohn. Ist das Fundstück mehr als 500 Euro wert, erhalten Sie zusätzlich 3 Prozent des über 500 Euro hinausgehenden Wertes.
Wenn der Eigentümer bzw. die Eigentümerin der Fundsache sich nicht innerhalb von sechs Monaten meldet, können Sie als Finder oder Finderin die abgegebene Fundsache erhalten. Hierfür wird eine entsprechende Gebühr fällig
Sollten Sie dies nicht wünschen, werden die Fundsachen versteigert.