Bürgerhäuser

Benutzungsordnung für die Veranstaltungsräume


Die Veranstaltungsräume sind Einrichtungen zur Förderung und Verbesserung der sozialen und kulturellen Gegebenheit in der Stadt Zörbig. Die Räumlichkeiten in den Ortsteilen stehen mit ihren Einrichtungen

  • Privatpersonen für Familienfeierlichkeiten,
  • Vereinen und
  • sonstigen Vereinigungen und Gruppen


für gemeinnützige, politische, kulturelle oder jugendfördernde Zwecke zur Verfügung, soweit die Veranstaltungen dem Charakter der Räume entsprechen. Die o. g. Räume sind durch öffentliche Mittel finanziert. Daraus erwächst für jeden Benutzer die Verpflichtung, die Räume mit ihren Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Um dies sicherzustellen, wird eine Benutzungsordnung erlassen, die für alle Bürger verbindlich ist.

Jede Veranstaltung ist beim zuständigen Fachbereich der Stadt Zörbig rechtzeitig anzumelden, welches im Auftrag und im Namen der Stadt Zörbig über die Anmeldung befindet. Jede Räumlichkeit kann für einen gewünschten Zeitraum von 4 Stunden, 24 Stunden, 48 Stunden und/oder mehr angemietet werden.

Der Mieter darf eigene Geräte, Dekoration, Kulissen oder sonstige Einrichtungsgegenstände aller Art nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin in die gemieteten Räume einbringen. Für diese Gegenstände übernimmt die Vermieterin keine Haftung. Eingebrachte Einrichtungsgegenstände sind wieder aus den Räumlichkeiten zu entfernen.

Das Entgelt umfasst die Kosten für die allgemeine Beleuchtung, Strom, Heizung sowie die Aufstellung und Umbestuhlung mit Nutzung der Küche.