Abrundungssatzung Nr. 6 »Zeschdorfer Straße« im OT Quetzdölsdorf
Der Stadtrat der Stadt Zörbig hat am 20.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Abrundungssatzung Nr. 6 „Zeschdorfer Straße“ in Quetzdölsdorf in der Fassung vom September 2024 mit Begründung, Fassung Oktober 2024 gebilligt und beschlossen diese gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen sowie die formale Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Im Ortsteil Quetzdölsdorf der Stadt Zörbig besteht die Absicht, die Bebauung am westlichen Ortsrand zu ergänzen. Hierfür bedarf es planungsrechtlicher Regelungen. Als Satzungsart wurde eine Abrundungssatzung gewählt, weil sie die Einbeziehung einzelner Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Quetzdölsdorf ermöglicht. Im vorliegenden Fall handelt es sich dabei um eine Fläche, die bereits als Erholungsgarten genutzt wird. Aktuell sind auf dem Grundstück außer Grünflächen Nebengebäude, Stellplätze und befestigte Wege vorhanden.
Die Satzungsfläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Zörbig (3. Änderung, rechtswirksam seit 2023) bereits als Wohnbaufläche dargestellt.
Das Ziel der Abrundungssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ist die maßvolle Erweiterung des Innenbereiches des Ortsteiles Quetzdölsdorf. Da die Flächen bereits erschlossen sind, soll eine Bebauung ermöglicht werden. Das Ortsbild wird durch die ergänzende Bebauung nur unwesentlich beeinflusst. Landwirtschaftlich genutzte Fläche wird nicht in Anspruch genommen.
Der Entwurf der Abrundungssatzung Nr. 6 "Zeschdorfer Straße“, bestehend aus der Satzung und der zeichnerischen Darstellung der Satzung (Fassung September 2024) sowie die dazugehörige Begründung (Fassung Oktober 2024), werden gemäß § 34 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt veröffentlicht.
Der vollständige Entwurf der Satzung kann während der Veröffentlichung vom 05.02.2025 bis zum 06.03.2025 auf der Internetseite der Stadt Zörbig eingesehen werden unter:
www.stadt-zoerbig.de ® Wirtschaft ® Bauen und Stadtentwicklung ® Bauleitplanung
Ebenso wird der Entwurf der Abrundungssatzung Nr. 6 „Zeschdorfer Straße“ mit Begründung in der Zeit vom
vom 05.02.2025 bis zum 06.03.2025
Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
in der Stadtverwaltung Zörbig, Fachbereich Bau und Gebäudemanagement, Lange Straße 34 in 06780 Zörbig zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung hat eine Größe von ca. 3.000 m². Er umfasst das komplette Flurstück 59 der Flur 1 der Gemarkung Quetzdölsdorf. Der Verlauf der Geltungsbereichsgrenze der Satzung ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen (siehe nachfolgende Abbildung).
Darstellung des Geltungsbereiches der Satzung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Während der Veröffentlichung können – schriftlich, per E-Mail (ina.schammer@stadt-zoerbig.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Da die Satzung im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Zörbig, 03.01.2025
gez. Matthias Egert
Bürgermeister