Abrundungssatzung Nr. 5 der Stadt Zörbig "Am Teich" im OT Spören

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Abrundungssatzung Nr. 5 der Stadt Zörbig „Am Teich“ im OT Spören

Der Stadtrat der Stadt Zörbig hat mit Beschluss vom 21.04.2021 die Abrundungssatzung Nr. 5 der Stadt Zörbig, OT Spören, Wohngebiet „Am Teich“, in der Fassung vom Februar 2021, bestehend aus der Satzung und der zeichnerischen Darstellung der Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Begründung zur Abrundungssatzung Nr. 5, Fassung Februar 2021, wird gebilligt.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1.630 m². Es umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 30 der Flur 2 und das Flurstück 6 der Flur 5 der Gemarkung Spören.

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Abrundungssatzung Nr. 5 der Stadt Zörbig, Wohngebiet „Am Teich“, in Kraft (§ 34 (6) BauGB i.V. m. § 10 (3) BauGB).

Jedermann kann die Abrundungssatzung und die dazugehörige Begründung in der Stadt Zörbig, Markt 12 (Auslegungsort: FB Bau- und Gebäudemanagement, Lange Straße 34, Zimmer 16, 06780 Zörbig), während der Dienststunden

Montag                       8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag                     8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch                     8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag                 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag                        8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

21.04.2021