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Stadt Zörbig
Bürgermeister Matthias Egert

Markt 12
06780 Zörbig

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Tatjana Anton (Stab des Bürgermeisters)

03 49 56 / 60 103

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Thomas Voigtsberger (EDV-Beauftragter der Stadt Zörbig)
03 49 56 / 60 127

 

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Urheberrecht

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Rechtswirksamkeit

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  1. Öffentliche Bekanntmachung
    Die "Öffentliche Bekanntmachung" ist im § 17 der Hauptsatzung der Stadt Zörbig in Verbindung mit der 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Zörbig wie folgt festgelegt:

    (1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Zörbig.

    Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen selbst eine bekanntzumachende Angelegenheit oder Bestandteil einer bekanntzumachenden Angelegenheit oder läßt sich eine bekanntzumachende Angelegenheit wegen ihrer Eigenart nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten in Textform darstellen, so kann diese durch Auslegung im Rathaus Zörbig, dem Sitz der Stadtverwaltung Zörbig, Markt 12 oder im Bauamt der Stadtverwaltung, Lange Straße 34, während der Dienstzeiten derStadtverwaltung Zörbig ersetzt werden. Auf die Auslegung wird unter Angabe des Ortes und der
    Dauer der Auslegung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 hingewiesen. Die Dauer der Auslegung beträgt zwei Wochen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

    (2) Auf die veröffentlichten Satzungen und die verkündeten Verordnungen, die auf Grund besondererRechtsvorschriften nicht wie unter Abs. 1 Satz 1 bekanntgemacht worden sind, wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1, hingewiesen.

    (3) Die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzungen des Stadtrates erfolgt, mindestens eine Woche vor Sitzungstermin, gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1.

    (4) Alle übrigen Bekanntmachungen sind gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 zu veröffentlichen.

    (5) Die Bekanntmachungen der einzelnen Ortschaften erfolgen in den jeweiligen Schaukästen der
    Ortschaften:
  2. Cösitz
    OT Cösitz, Parkstraße 2
    OT Priesdorf, Dorfplatz
  3. Göttnitz
    OT Göttnitz am Dorfplatz 1 neben der öffentlichen Telefonzelle
    OT Löbersdorf in der Hauptstraße 1a
  4. Großzöberitz, Schmiedeweg 10
  5. Löberitz, Schulplatz 1
  6. Quetzdölsdorf, Geschwister-Scholl-Straße 39 a
  7. Salzfurtkapelle
    OT Salzfurtkapelle, Thomas-Müntzer-Straße 16
    OT Wadendorf, am Feuerwehrgerätehaus gegenüber dem Wohnhaus, Dorfstraße 28
  8. Schortewitz, Zeundorfer Straße 15                                                                                                                                                                                                                   
  9. Schrenz
    OT Schrenz, in der Friedensstraße, gegenüber dem Wohnhaus Friedensstraße 2
    OT Rieda, Geschwister-Scholl-Str.
  10. Spören
    OT Spören, Unter den Linden 10
    OT Prussendorf, an der Giebelseite des Wohnhauses in der Parkstraße 2
  11.  Stumsdorf
    OT Stumsdorf Bahnhofstraße 8
    OT Werben am Anger in der Platzmitte gegenüber dem Haus Anger 4 b
  12. Zörbig
    OT Zörbig, Markt 12
    OT Mößlitz, Mößlitz Nr. 6

(6) Die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzungen des Ortschaftsrates erfolgt,
mindestens eine Woche vor Sitzungstermin bis 1 Tag nach der Sitzung ortsüblich gemäß § 17 Abs.
5 Satz 1.

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