Wahlen
Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024
(endgültige) Wahlergebnisse des Stadtrates und der Orschaftsräte der Stadt Zörbig
- öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis der Ortschaftsratswahl Cösitz
- Öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis der Ortschaftsratswahl Göttnitz
- Öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis der Ortschaftsratswahl in Großzöberitz
- Öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis der Ortschaftsratswahl in Löberitz
- Öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis der Ortschaftsratswahl in Quetzdösldorf
- Öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis der Ortschaftsratswahl in Salzfurtkapelle
- Öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis der Ortschaftsratswahl in Schortewitz
- Öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis der Ortschaftsratswahl in Schrenz
- Öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis der Ortschaftsratswahl in Spören
- Öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis der Ortschaftsratswahl in Stumsdorf
- Öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis der Ortschaftsratswahl in Zörbig
- Öffentliche Bekanntmachung über das Ergebnis des Stadtrates der Stadt Zörbig
Stand: 11.12.2024
Wahlscheine online ab dem 13. Mai 2024 beantragen
Am 09. Juni 2024 findet die Europawahl sowie die Kommunalwahlen statt. Wer nicht in dem Wahlbüro wählen gehen möchte, kann dies auch per Briefwahl tun.
Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein. Dieser kann nicht nur persönlich oder schriftlich beantragt werden. Ebenso kann der Wahlschein ab dem 13. Mai 2024 online beantragt werden.
Bitte auf "online Wahlschein beantragen" klicken.
Barrierefreie Wahlen
Barrierefreie Wahlen
Blinde und sehbehinderte Menschen haben das Recht, barrierefrei an diesen Wahlen teilnehmen zu können. Um dies zu gewährleisten, können alle blinden und sehbehinderten Menschen bei den Landesverbänden des Deutschen Blinden und Sehbehindertenverbandes (DBSV) eine sogenannte Wahlschablone anfordern.
In dieser Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen.
Diese Schablone kann bzw. soll mit in das Wahllokal gebracht werden, um eine reibungslose Wahl durchführen zu können und muss nach dem Einsatz vom Wähler wieder mitgenommen werden.
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt e.V. ist unter der Telefonnummer 0391/2896239 oder unter der E-Mail Adresse: info@bsvsa.org zu erreichen.
Zugelassene Wahlvorschläge
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Neuwahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte der Stadt Zörbig:
Sitzungen des Stadtwahlausschusses der Stadt Zörbig
Wahlbezirke
Die Stadt Zörbig ist in insgesamt 12 Wahlbezirke eingeteilt. Mehr dazu finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung über die Wahlbezirke der Stadt Zörbig für die Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024: