Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 30 »Sondergebiet Wind - Zörbig Süd«
Veröffentlichung
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 30 „Sondergebiet Wind“ Zörbig-Süd
Der Stadtrat der Stadt Zörbig hat am 18.09.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 30 „Sondergebiet Wind – Zörbig Süd“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs und durch die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Zörbig durchzuführen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 26.02.2025 wurde der Vorentwurf des B-Planes (Stand Februar 2025), bestehend aus Planzeichnung und Begründung gebilligt und zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung freigegeben.
Der Geltungsbereich liegt südöstlich des Ortsteils Zörbig. Er wird umgeben von der Kreisstraße K 2069 (Bitterfelder Straße) im Norden, die die Orte Zörbig und Großzöberitz verbindet, der Bundesautobahn BAB 9 im Osten, der Ortsverbindungsstraße Quetzdölsdorf – Beyersdorf im Süden und der Landesstraße L 143 im Westen, die die Orte Zörbig und Quetzdölsdorf verbindet.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der Planzeichnung zu entnehmen: Es wird darauf hingewiesen, dass der Aufstellungsbeschluss einen um die Fläche der Windenergieanlage (WEA) 1 verkleinerten Geltungsbereich umfasste. Für diese notwendige Erweiterung ist seitens der Stadt Zörbig ein Antrag auf Zielabweichung gestellt worden. Diese vorgesehene Erweiterung ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans
Der räumliche Geltungsbereich einschließlich der vorgesehenen Erweiterung erstreckt sich über die Gemarkungen Zörbig, Großzöberitz und Spören und beinhaltet folgende Flurstücke:
Gemarkung Zörbig – Flur 9
vollständig:225/39; 226/39; 227/39; 228/39; 156/39; 105/40; 40/1; 41; 42/4; 42/3; 43/1; 44/2; 44/3; 261; 260; 262; 265; 47; 207/48; 208/48; 48/1; 50; 264; 263; 38; 37/1; 36/3; 36/1; 104/35; 103/35; 39/1; 223/39; 222/39; 55; 91/61; 60/1; 240/60; 239/60; 59/1; 58/1; 58/2; 58/3; 75; 266; 47; 52/1; 52/2; 94/53; 53/1; 53/2; 247/54; 54/7; 54/6; 54/5; 54/4; 54/3; 245/54; 244/54; 54/2; 54/1; 57; 61/1; 72; 73/1; 73/2; 248/54
teilweise:65/1; 30; 66; 70/1; 69/1; 69/2; 61/1; 62/1; 63; 64; 39/2; 224/39; 34/1; 33; 32/2; 71; 70/2, 31, 4/1, 4/2, 4/3
Gemarkung Großzöberitz – Flur 3
vollständig:4/2; 9/3; 5/12; 5/13; 5/14; 5/15; 5/10; 5/11; 4/1; 75/4; 76/4; 77/4
teilweise:3/1; 5/9; 5/8; 5/7; 5/16; 8
Gemarkung Spören – Flur 3:
vollständig:26/20; 26/19; 26/12; 26/14; 26/11; 20/7; 20/8; 20/9; 20/10; 29
teilweise: 1; 14; 20/1; 20/2; 20/3; 20/4; 20/5; 20/6; 26/10; 48/25; 98/16; 105/24; 146/19; 154/20; 156/20; 158/23; 166; 168; 174;
Gemarkung Spören – Flur 4:
vollständig:3/1; 3/2; 5; 6; 7/1; 7/2; 7/3; 7/4; 7/5
Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 253,5 ha (mit Erweiterung Zielabweichung) auf.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Vorentwurf können während der Auslegungszeit (09.04.2025 bis 12.05.2025) auf der Internetseite der Stadt Zörbig eingesehen werden unter:
www.stadt-zoerbig.de -> Wirtschaft -> Bauen und Stadtentwicklung -> Bauleitplanung - Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Ebenso wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Sondergebiet Wind - Zörbig Süd“ (Stand Februar 2025) in der Zeit vom
vom 09.04.2025 bis einschließlich 12.05.2025
Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
in der Stadtverwaltung Zörbig, FB Bau und Gebäudemanagement, Lange Straße 34, 06780 Zörbig zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (ina.schammer@stadt-zoerbig.de). Können bei Bedarf aber auch auf anderen Wegen (z.B. schriftlich und / oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Zörbig, FB Bau und Gebäudemanagement) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Zörbig, den 28.02.2025
gez. Matthias Egert
Bürgermeister