Hinweise der Gewerbeabteilung

Gewerbeanmeldung (§ 14 Gewerbeordnung)

Eine schriftliche Gewerbeanmeldung bei der Stadt Zörbig ist möglich, es sind folgende Unterlagen notwendig:

Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung;

Bei ausländischen Gewerbetreibenden:

Kopie der für angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung;

Bei juristischen Personen:
Bei Eintragungen im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges oder ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftsvertrag

Bei juristischen Personen in Gründung:
Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrages / Gründungsurkunde;

Bei ausländischen juristischen Personen:
Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache;

Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen/zulassungsfreien Betrieben:
Kopie der Handwerkskarte oder der Eintragung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe;

Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
z. B. Makler, Versicherungsvermittler, Bewachungsgewerbe usw.
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession; gegebenenfalls werden weitere Unterlagen abgefordert.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Bitte senden Sie Ihre Gewerbeanmeldung an die
Stadt Zörbig
Fachbereich Bau und Ordnung
Gewerbeabteilung
Markt 12
06780 Zörbig

Laut Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist ein Gebührenrahmen von 15,00 bis 45,00 Euro vorgesehen. Die Gebühr wurde derzeit auf 25,00 Euro festgesetzt.

 

Gewerbeummeldung (§ 14 Gewerbeordnung)

Allgemeines:
Eine Gewerbeummeldung muss für folgende Veränderungen getätigt werden:
- Verlegung des Betriebes
- Änderung der Betriebstätigkeit
- Erweiterung der Betriebstätigkeit


Für eine schriftliche Gewerbeummeldung bei der Stadt Zörbig sind folgende Unterlagen notwendig:

Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung;

Bei ausländischen Gewerbetreibenden:

Kopie der für die Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung;

Bei juristischen Personen:
Bei Eintragungen im Handelsregister Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges oder ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftsvertrag

Bei juristischen Personen in Gründung:
Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrages / Gründungsurkunde;

Bei ausländischen juristischen Personen:
Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache;

Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
Kopie der Handwerkskarte oder der Eintragung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe;

Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession; gegebenenfalls werden weitere Unterlagen abgefordert.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Bitte senden Sie Ihre Gewerbeanmeldung an die
Stadt Zörbig
Fachbereich Bau und Ordnung
Gewerbeabteilung
Markt 12
06780 Zörbig

Laut Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist ein Gebührenrahmen von 15,00 bis 45,00 Euro vorgesehen. Die Gebühr wurde derzeit auf 15,00 Euro festgesetzt.