Steuertermine
Regelmäßige Fälligkeiten der Gewerbesteuer und Grundsteuern
Die vorgenannten Steuern und Abgaben (Vorauszahlungen / Abschlagszahlungen) werden in der Regel zu einem Viertel der Jahresbeiträge zum
15. Februar
15. Mai
15. August und
15. November
eines Jahres fällig und sind an die Stadtkasse Zörbig zu entrichten.
Folgende Besonderheiten ergeben sich bei der Grundsteuer hinsichtlich der Höhe der Jahresbeiträge:
- Jahresbetrag zum 15. August, wenn dieser 15,- nicht übersteigt
- Je zur Hälfte des Gesamtbetrages zum 15. Februar und 15. August, wenn dieser 30,- nicht übersteigt.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer unabhängig von der Höhe der Steuer zum 01. Juli eines Jahres in einer Summe zu zahlen. Voraussetzung ist eine entsprechende Antragstellung, die bis 30. September eines Jahres (für das Folgejahr) erfolgen muss.
Regelmäßige Fälligkeit der Hundesteuer
Die Hundesteuern sind in einer Summe zum 01. Juli eines Jahres an die Stadtkasse Zörbig zu entrichten.
Die genauen Fälligkeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Steuer- und Gebührenbescheiden.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Zörbig unter den entsprechenden Rufnummern gerne zur Verfügung.