Wahl des Jugendstadtrates am 23. Februar 2025 findet nicht statt

Der Wahlleiter, Matthias Egert, des Stadtwahlausschusses für die Jugendstadtratswahl am 23. Februar 2025 erklärte in der öffentlichen Sitzung des Stadtwahlausschusses für die Jugendstadtratswahl vom 07. Januar 2025 die Wahl am 23. Februar 2025 für gescheitert.

Insgesamt wurden nur 4 Wahlvorschläge eingereicht und zugelassen. Gem. § 4 Absatz 9 der Satzung für den Jugendstadtrat bedarf es mindestens 7 zugelassene Bewerbungen. Aus diesem Grund wird keine Wahl durchgeführt. Der Bürgermeister wird erneut zu Wahl aufrufen, diese wird voraussichtlich Mitte Juni 2025 stattfinden.

Scheitert bei zwei aufeinanderfolgenden Wahlen die Wahl des Jugendstadtrates, so tritt der Jugendstadtrat gem. § 4 Abs. 9 der Satzung für den Jugendstadtrat nicht zusammen. Die aktive Beteiligung für Kinder und Jugendliche würde es in der Form nicht mehr so geben. So sollten wir daran festhalten, diesen weiterhin Gehör zu verschaffen – die Chance eigene Ideen, Wünsche, Ziele zu nennen, sie zu entwickeln und letztlich umzusetzen, sollte nicht verfliegen. Um die eigenen Projekte selbstbestimmt umzusetzen, stehen dem Jugendstadtrat jährlich 5.000,00 EUR zur Verfügung.

Und auch der Gesetzgeber sieht vor, dass die Kommunen Kinder und Jugendliche bei
Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.
Es braucht nur Kandidaten für dieses Format der Beteiligung – konkret den Jugendstadtrat der
Stadt Zörbig.

gez.
Matthias Egert
Bürgermeister