BRIEFWAHL - Information des Pass- und Meldewesens der Stadt Zörbig zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Wer am Wahltag verhindert ist, kann mit der Briefwahl bereits vor dem eigentlichen Wahltag seine Stimme abgeben – bequem von zu Hause oder unterwegs. Der Wahlschein kann bei der der Stadt Zörbig im Bereich Pass- und Meldewesen beantragt werden. Das geht persönlich, schriftlich – per Post, Fax oder E-Mail – und auch online.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gibt es einen Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Telefonische Anträge sind nicht möglich. 

Vom 10.02.2025 bis zum 21. Februar 2025 um 15 Uhr (Öffnungszeiten siehe unten) können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich vor Ort im Briefwahlbüro abholen.

In Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung, ist eine Beantragung auch am Wahltag (23.02.2025) bis 15:00 Uhr möglich.

Hier können Sie auch direkt wählen. Zur Beantragung und Direktwahl im Briefwahlbüro müssen Sie

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass und
  • Ihre Wahlbenachrichtigung (falls vorhanden) mitbringen.

Sie können auch eine andere Person damit beauftragen, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen oder abzuholen. Hierzu muss die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben werden. Entsprechend Bevollmächtigte dürfen insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen.

Kontakt und Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Stadt Zörbig

Besucheranschrift

Briefwahlbüro
Markt 12

Pass- und Meldewesen, Zimmer 8
06780 Zörbig

Telefon 034956 - 60130

E-Mail wahlen@stadt-zoerbig.de

Öffnungszeiten in der Zeit vom 10.02.20.25 – 23.02.2025

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch

09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag, den 21.02.2025 08:00 - 15:00 Uhr
Samstag, den 22.02.2025 09:00 - 12:00 Uhr (in Ausnahmefällen)
Sonntag, den 23.02.2025 08:00 - 15:00 Uhr (in Ausnahmefällen)


Weitere wichtige Information im Zusammenhang mit der Briefwahl zur Bundestagswahl am 23.02.2025:

In der Zeit der Briefwahlbeantragungen im Pass- und Meldewesen (10.02.2025-21.02.2025) kommt es auf Grund des zu erwartenden hohen Aufkommens von Briefwählern zu Einschränkungen im normalen Bürgerverkehr. Daher werden in dieser Zeit nur dringende Notfälle und unabkömmliche Termine vereinbart.

Wir bitten dies zu beachten und Verständnis dafür zu haben.

gez.

Kathrin Sponholz

Sachbearbeiterin Wahlen