Information zur Versendung der Grundsteuerbescheide für 2025

Seit dem 01.01.2025 gelten für alle Grundstücke neue Werte für die Ermittlung der Grundsteuer. Zu den Hintergründen der Grundsteuerreform wurde in der Dezemberausgabe des „Zörbiger Boten“ informiert.

Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haben im vergangenen Jahr die Bescheide über den Grundsteuermessbetrag erhalten, auf deren Grundlage die zu zahlende Grundsteuer durch die Stadt Zörbig berechnet und festgesetzt wird.

Die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden voraussichtlich erst im März 2025 versendet. Der Grund für die Verzögerung liegt in den weiterhin erforderlichen Vorbereitungen zur Umsetzung der Grundsteuerreform.

Die Grundsteuerreform stellt eine umfassende Neuregelung dar, die eine sorgfältige Überprüfung und Anpassung der entsprechenden Daten und Verfahren erfordert. Unser Ziel ist es, Ihnen korrekte und vollständige Bescheide zukommen zu lassen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis für diese Verzögerung.

Die verspätete Zustellung der Bescheide hat auch Auswirkungen auf die Fälligkeit der ersten Rate der Grundsteuer. Diese erfolgt nicht wie gewohnt zum 15. Februar 2025, sondern zu einem späteren Termin. Bitte leisten Sie bis zum Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides keine Zahlungen auf Grundlage der bisherigen Festsetzung. Sollten bereits Zahlungen erfolgt sein, werden diese mit neuen Fälligkeiten verrechnet.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 034956/60126 oder per E-Mail an steuern@stadt-zoerbig.de